Ständige Bremsbereitschaft
Urteil: Auch bei grüner Ampel muss man immer bremsbereit sein.
Gerade im Großstadtverkehr müssten Autofahrer genügend Sicherheitsabstand halten und immer bremsbereit sein. Bei Auffahrunfällen sei es in solchen Fällen deshalb korrekt, wenn die Versicherung des Vordermannes dem Auffahrendem nur ein Drittel seines Schadens ersetze.
Ein Autofahrer hatte geklagt, nachdem er im im Zentrum von München an einer grüner Ampel seinem Vordermann aufgefahren war. Dieser hatte plötzlich gebremst, weil ihn eine auf Rot umgeschaltete Rechts-Abbieger-Ampel irritiert hatte. Da die Haftpflicht des Vordermanns nur ein Drittel des entstandenen Schadens bezahlen wollte, ging der auffahrende Autofahrer vor Gericht. Das LG München bestätigte das Urteil des AG's. Der hintere Autofahrer muss für zwei Drittel des eigenen Schadens selbst aufkommen.
(Az.: 343 C2048/04)