Steuer für schwere Wagen
Steuer für schwere Wagen
Klasse statt Masse: Ein schwerer Geländewagen wird nicht nach seinem Gewicht, sondern nach dem Hubraum des Motors versteuert.
Das hat jetzt im Fall eines Toyota Landcruiser J8 das Finanzgericht Hamburg entschieden . Das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen war zunächst zu den wesentlich günstigeren Gewichts-Konditionen besteuert worden. Dann verlangte das Finanzamt aber den höheren, für einen Pkw gültigen Steuersatz, der nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet wird. Dagegen wehrte sich der Halter - ohne Erfolg. Denn nach der seit zwei Jahren gültigen neuen gesetzlichen Regelung hat nach Auffassung der Hamburger Finanzrichter jede Steuerbehörde eigenständig zu entscheiden, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wird. Dafür ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände die objektive Beschaffenheit anhand von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption zu beurteilen. Den Ausschlag gibt, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung geeignet ist. (Az. 7 K 22/06)