Straßenbauer haften nicht für "Schwarzes Eis"
Straßenbauer haften nicht für "Schwarzes Eis"
Motorradfahrer, die auf "schwarzes Eis" wegrutschen, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Osnabrück in einem veröffentlichten Urteil festgestellt.
"Schwarzes Eis" sind die Bitumenflicken, die bei Reparatur Arbeiten auf Straßen entstehen.
Geklagt hatte ein Kradfahrer, der an einem heißen Sommertag auf solch einem Flicken ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Er hatte vergeblich geltend gemacht, das zuständige Bundesland hätte die Straße nicht ausschließlich mit dem rutschigen Bitumen ausbessern dürfen.
(Az.: 5 O 3326/04)