Thema Fartenbuch
Thema Fartenbuch
Haltern droht bisher im schlimmsten Falle ein Fahrtenbuch, wenn ein fremder Fahrer mit seinem Auto "geblitzt" wird. Das bestätigt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.
Anders als zum Beispiel in Frankreich oder Österreich gibt es nach deutschem Recht für den fließenden Verkehr keine Halterhaftung. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat empfohlen, die Halterhaftung auf geringfügige Tempoüberschreitungen auszudehnen.
Anders als bei Halte- oder Parkdelikten, muss zur Zeit bei Geschwindigkeitsübertretungen immer der Fahrer nachgewiesen werden. Weigert sich der Halter, ihn zu nennen, kann er zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Voraussetzung ist dafür ein eintragungspflichtiger Verstoß. Diese "Punkte" in Flensburg gibt es zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 Stundenkilometern.
Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches kann auch für einen ganzen Fuhrpark, das heißt für alle jetzigen und zukünftigen auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge, ausgesprochen werden.