Thema Unfallflucht
Thema Unfallflucht
Die Tatsache das man bisher auch dann wegen Unfallflucht verklagt wurde, wenn man den verursachten Unfall fraglich nicht bemerkt hat, hat die Richter beim Verfassungsgericht Beschluss vom 19. März 2007 veranlasst diese generelle Rechtsprechung zu einem bestimmten Teil ein zu grenzen.
Im Fall des klagenden Autofahrers, der erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt hat das er einen Schaden durch Rollsplit verursacht hat, wurde beschieden das der Vorwurf der Unfallflucht grundsätzlich nicht immer aufrecht gehalten werden kann. Dies verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Eine Bestrafung müsse sich wenn überhaupt so konkret wie möglich am Gesetzes orientieren.
Az: 2 BvR 2273/06