Trinken nach Unfall
Trinken nach Unfall kann Versicherungsschutz kosten
Im Fall eines Motorradfahrers, welcher sich bei einem Unfall verletzt hatte und nicht einen Arzt aufsuchte, sondern es vorzog nach Hause zu gehen und sich dort betrank, verweigerte seine Versicherung den Schaden zu zahlen.
Als die Polizei bei ihm eintraf, war der Kradfahrer völlig betrunken. Das OLG Brandenburg gab der Versicherung Recht. Der Fahrer hätte durch die Einnahme von Alkohol nach dem Unfall die genaue Feststellung seiner Alkoholisierung während des Unfalles vereitelt. Damit habe er als Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt, alles zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen.