Umdrehen während der Fahrt
Umdrehen während der Fahrt
Das OLG Saarbrücken wies mit seiner Entscheidung die Zahlungsklage einer Fahrzeughalterin gegen ihre Vollkaskoversicherung ab. Der Ehepartner der Klägerin drehte sich während einer Nachtfahrt nach hinten um, weil sich die Insassen auf der Rückbank gestritten hatten. Dadurch verlor der Fahrer die Kontrolle über den Wagen und landete im Straßengraben.
Dreht sich ein Autofahrer während der Fahrt nach hinten um, so das OLG, kann ihn das grundsätzlich den Versicherungsschutz kosten. Die Richter betonten, dass der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Der Vorwurf, sei in diesen Fällen durchaus berechtigt, betonten die Richter.
Dieses Verhalten hielt auch die Versicherung dem Autofahrer vor und verweigerte die Übernahme des Schadens. Das OLG schloss sich der Meinung der Versicherung an. Speziell in dem Fall, mit der besonders geforderten Aufmerksamkeitspflicht bei Nachtfahrten.
(Az.: 5 U 396/03-39)