Umschreibung ausländischer Führerscheine
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Kein Umschreiben von ausländischem Führerschein bei berechtigtem Zweifel!
Deutsche Behörden können das Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des Inhabers bestehen. So ein Urteil des VGH Baden-Württemberg. Das deutsche Recht sieht zwar grundsätzlich das Umschreiben einer Fahrerlaubnis vor. Das heißt aber nicht, dass der ausländische FS einfach ohne Prüfung übernommen werden müsse.
In einem Fall war dem Kläger die deutsche Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt mit 2,76 Promille entzogen worden. Zwei Gutachten der MPU sprachen danach dem Mann die Fahreignung ab. Der Beschuldigte hielt sich dann längere Zeit beruflich in den USA auf und erwarb dort einen Führerschein. Diesen beabsichtigte er nach der Rückkehr in die Bundesrepublik umschreiben zu lassen. Die sich daraus ergebende Pflicht, sich erneut auf Vorladung der deutschen Behörden einem erneuten medizinisch-psychologischem Test zu unterziehen lehnte der Mann ab. Er meinte seine amerikanische Fahrerlaubnis müsse auch in Deutschland anerkannt werden. Daraufhin lehnte die Behörde die Umschreibung ab und bekam Recht vom VGH. Sie begründete es mit dem berechtigten Zweifel an der Fahreignung des Klägers. Somit habe die Behörde Recht die Umschreibung zu verweigern.