Unfallverursacher-- Kind
Unfallverursacher-- Kind
Ein achtjähriger Junge kommt mit seinen Inline-Skates auf die Fahrbahn und stößt in der Folge mit einem Rollerfahrer zusammen. Dieser stürzt und zieht sich einen, bis heute nachwirkenden, komplizierten Beinbruch zu.
Die Eltern des Jungen zahlen freiwillig ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,- €, was ihm aber nicht reicht und er eine Summe von 50.000,-€ einklagt.
Das OLG Frankfurt/Main entschied zu Gunsten des Angeklagten mit der Begründung, dass Kinder in ihrem Spieltrieb und Bewegungsdrang zu unvorhersehbaren Handlungen neigen. Des weiteren ist es ihnen nicht möglich, in diesem Alter die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge einschätzen zu können. Dadurch trifft das Kind eine erheblich geringere Schuld und wirkt sich indirekt auf die Höhe des Schmerzensgeld aus.
In vielen Fällen wird Kindern komplett die rechtliche Verantwortung abgenommen. Sollte eine Haftung überhaupt angenommen werde, endet dies dann aber fast immer in geringerem Schmerzensgeld für das Unfallopfers.
(Az.: 24 U 165/03)