Unfallverursacher muss Unterhalt zahlen
Unfallverursacher muss Unterhalt zahlen
Das Saarländische OLG hat in einem Urteil entschieden, dass ein Unfallverursacher, einem Kind dessen Vater bei dem Unfall getötet wurde, im vollen Umfang den Unterhalt zu zahlen hat. Das Kindergeld sei auf den Schadensanspruch nicht anzurechnen, das das Geld nicht unmittelbar an das Kind sondern an den überlebenden Elternteil ausgezahlt wird.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines unterhaltsberechtigten Kindes statt. Das Kind verlangte von dem Unfallverursacher Schadensersatz, da der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen könne. Der Unfallverursacher welcher nicht seine grundsätzliche Schadensersatzpflicht abstritt, war jedoch der Meinung, dass das Kindergeld abgezogen werden müsse. Dem folgte das OLG jedoch nicht.
(Az.: 3 U 568/03-53)