Urteil zum Drängeln
Urteil zum Drängeln
Karlsruhe - Nicht nur Autobahndrängler, auch rüde Autofahrer innerhalb von Ortschaften müssen mit einer Strafe wegen Nötigung rechnen.
Das entschied jetzt das BVG. Demnach kann dichtes Auffahren unter gleichzeitigem Einsatz Hupe oder Lichthupe auch bei geringem Tempo als Gewalt eingestuft werden, urteilten die höchsten Richter.
(Az: 2 BvR 932/06)