Verjährung von Bußgeld
Verjährung von Bußgeld
Für Verkehrsdelikte muss meist auch noch spät gezahlt werden. Verkehrssünder hoffen in den vielen Fällen auf die Verjährung einer Strafe. Auch wer länger nichts von den Behörden hört, müsse in der Regel noch mit einem Bußgeld rechnen.
Generell verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach drei Monaten. Sobald aber ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, verlängert sich die Frist auf sechs Monate, erläutert ein Experte.
Es gebe aber eine Reihe von Maßnahmen, die diese Frist unterbrechen. Sollte eine Akte zum Beispiel beim Amtsgericht eingehen, beginnt die Zeit erneut zu laufen. Es kann sein, dass der Betroffene diese fristverlängernden Maßnahmen nicht mitbekommt. Es ist z. B. entscheidend, dass der Anhörungsbogen abgeschickt wurde, nicht dass er den Beschuldigten auch wirklich erreicht.
Auch wer erst nach Jahren wieder von einem früheren Bußgeld hört und zur Zahlung aufgefordert wird, kann diese in den seltensten Fällen mit dem Hinweis auf die Verjährung verweigern. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde hier das Verfahren bereits entschieden, ohne dass der Betroffene es mitbekommen hat. Dann gelte die Vollstreckungsverjährung, und die kann abhängig von der Höhe des Bußgeldes mehrere Jahre sein.