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Buntes Treiben mit vielen Motorrädern und Menschen an einem Hafen am Wasser.

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Verkehrsopferhilfe

Verkehrsopferhilfe

Bei Fahrerflucht übernimmt die Verkehrsopferhilfe Teile des Schadens. Begeht ein Unfallverursacher unerkannt Fahrerflucht, bleiben die Opfer nicht ganz allein auf dem Schaden sitzen. Die Kosten können dann teilweise von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden.

Die von allen Autohaftpflichtversicherern als Verein gegründete Verkehrsopferhilfe verwaltet einen Fond, aus dem auch Verkehrsopfer Entschädigung erhalten, falls der Unfallverursachers nicht versichert war.

Es gibt jedoch Einschränkungen! Bei Fahrerflucht wird kein Blechschaden übernommen. Übernommen werden lediglich die Kosten für beschädigte Kleidung, Ladung, Gepäck oder auch für Schäden am Mauerwerk eines Hauses. Hier gilt ein Selbstkostenanteil von 500,- €.

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert. Diese liegt bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen.

Sachschäden sind bis zu 500.000,- € versichert. Geschädigte wenden sich am besten direkt an die Verkehrsopferhilfe.

Informationen: Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1 20095 Hamburg (Tel.: 040/30 18 00, Fax: 040/301 80 70 70)

Quelle: www.verkehrsopferhilfe.de

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