Versicherung zahlt nach Unfall nicht immer den Mietwagen
Versicherung zahlt nach Unfall nicht immer den Mietwagen
Nach einem Unfall zahlt die Versicherung des Schuldigen nicht immer einen Mietwagen für den Unfallgegner.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn das Ersatzfahrzeug tatsächlich notwendig ist. Fährt der Geschädigte relativ wenig Auto, kann es günstiger sein, ein Taxi zu nehmen. Nur diese Kosten muss die gegnerische Versicherung dann auch übernehmen.
In einem Fall hatte ein Geschädigter für vier Tage einen Mietwagen zum Preis von insgesamt 1.200,- € gebucht. In diesen vier Tagen ist er aber nur 72 Kilometer gefahren. Bei der Nutzung eines Taxis hätte dies nur 144 Euro gekostet. Nach Meinung des Gerichtes hätte kein wirtschaftlich denkender Mensch die teure Mietwagen-Variante gewählt. Es sprach dem Geschädigten lediglich die Taxikosten zu, die Differenz müsse er selbst tragen.
(Az.: 17 S 20753/04)