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Verstöße gegen Parkvorschriften

Verstöße gegen Parkvorschriften

Verstößt ein Autofahrer immer wieder gegen die Verkehrsvorschriften zum Parken, kann ihm die Fahrerlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde entzogen werden. So lautet eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Zeit von fast zwei Jahren 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen. Für jeden Verstoß wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Außerdem hatte der Antragsteller noch nebenbei in zwei Fällen jeweils die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten; dafür erhielt er vier bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister.

Ihm wurde daraufhin von der Straßenverkehrsbehörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Zu Recht empfanden die Münsteraner Richter: Der Inhaber einer Fahrerlaubnis gelte nach dem Straßenverkehrsrecht als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen, wenn für ihn beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Verkehrszuwiderhandlungen eingetragen worden seien, die mit 18 oder mehr Punkten bewertet wurden; die Fahrerlaubnisbehörde habe dann die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Abgesehen davon falle eine rein interessenbezogene Abwägung nicht zu Gunsten des Antragstellers aus: Die Hartnäckigkeit, mit welcher der Antragsteller gegen Parkvorschriften verstoße, spreche gegen ihn.

(Az.: 16 B 2137/05)

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