Vertrauen in Einparkhilfe
Vertrauen in Einparkhilfe
Bei der Verwendung einer elektronischen Einparkhilfe darf sich ein Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgibt.
Vielmehr muss sich der Fahrzeugführer stets zusätzlich durch eigene Beobachtungen (Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist. Nur so lässt sich nämlich ausschließen, dass der Abtaststrahl verlässliche akustische Signale gibt und nicht irgendwelche Hohlräume misst.
Amtsgericht München, Az.: 275 C 15658/07