Vorfahrt auf Radweg neben Straße
Vorfahrt auf Radweg neben Straße
Aus dem veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt geht hervor, dass bei einem neben der Hauptstraße verlaufenden Radweg, abbiegende Autofahrer auf die Vorfahrt von Radfahrern achten müssen.
Nach dem Richterspruch nimmt ein Radweg an der Vorfahrtsberechtigung der Hauptstraße teil. Es sei unerheblich, ob der Weg ausdrücklich per Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen sei oder nicht. Vielmehr das äußere Erscheinungsbild ist entscheidend, so die Richter. Somit gab das Gericht mit seinem Urteil der Schadensersatzklage von Erben eines Fahrradfahrers gegen einen Autofahrer überwiegend statt.
Der Radfahrer hatte einen solchen Radweg genutzt, als er von einem abbiegenden Autofahrer erfasst wurde und sich erheblich verletzte. Nach Argumentation des Autofahrers handelte es sich bei dem Weg um einen Waldweg, dessen Benutzung zu keiner Vorfahrtsberechtigung führe. Dieser Auffassung folgte das OLG nicht. Sie sahen aber ein Mitverschulden des Radfahrers und beschränkten daher die Haftung des Autofahrers auf zwei Drittel des Schadens.
(Az.: 24 U 118/03)