Warum Versicherungen nicht zahlen
Warum Versicherungen nicht zahlen
Eine Versicherung bedeutet nicht immer Sicherheit im Schadensfall. "Die Versicherer versuchen sich immer häufiger vor der Verantwortung zu drücken". Man sollte nicht vorschnell reparieren lassen. Versicherte riskieren vor allem durch falsches Verhalten im Schadensfall ihren Schutz.
Die erste Falle besteht darin, nicht korrekte Angaben beim Vertragsabschluss zu machen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Das gilt vor allem für Lebens- und für Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Gefährlich ist es auch, Änderungen des Versicherungsrisikos nicht zu melden. So ist z.B. ein Gerüst am Haus, das Einbrechern den Einstieg erleichtern könnte, meldepflichtig. Zudem muss der Versicherte durch sein Verhalten das Schadensrisiko auf ein kleinstes Minimum bringen, für grobe Fahrlässigkeit kommen Versicherungen nicht auf.
Grob fahrlässig handelt, wer die übliche Sorgfalt besonders leichtfertig außer Acht lässt. Wer betrunken Auto fährt oder im Bett raucht, tut dies auf eigenes Risiko. Nur die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit - für Fremdschäden. Im Schadensfall muss der Versicherung sofort eine schriftliche Meldung zukommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt ein Einschreiben mit Rückschein. So kann man den Zugang beweisen.
Auch späte und falsche Meldungen können den Schutz kosten. Man muss wahrheitsgemäße Angaben über Höhe und Hergang des Schadens machen. Am besten man fragt den Versicherer, wie man sich verhalten soll. Der Kunde muss alles tun, um den Schaden zu mindern. Er muss beispielsweise bei einem Wasserschaden dafür sorgen, dass der nicht noch größer wird. Nach einem Brand oder Einbruch darf jedoch nicht aufgeräumt werden! Der Versicherer muss sich ein Bild machen können, ohne dass etwas verfälscht wurde. Nicht richtig wäre auch, den Schaden sofort zu beseitigen.
Ist schnelles Eingreifen nötig, sollte der Versicherte Fotos von der Schadensstelle machen. Ratsam ist es, sich Augenzeugen zu besorgen. Hilfreich sind auch Fotos und Quittungen des versicherten Eigentums. Es könnte auch sinnvoll sein, einfach mal alle Schränke aufzumachen und alles zu filmen.
Spätestens vier Wochen nachdem der Schaden ermittelt wurde, muss die Versicherung wenigstens einen Abschlag bezahlen. Dauert es länger, sollte man eine Frist setzen und danach gleich zum Anwalt gehen.
Kostenlos ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Berlin. Ebenfalls gratis hilft der Verein Versicherungsombudsmann in Berlin. Bei Schäden bis 5.000,- € kann er sogar entscheiden, ob der Versicherer zahlen muss. Ein Nachteil dabei ist aber die lange Bearbeitungszeit von meist mindestens einem halben Jahr.
Informationen holt euch bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (Tel.: 0228/410 80);
Versicherungsombudsmann, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (Tel.: 01804/22 44 24).