Wildwechsel
Wildwechsel
Leitet ein Motorradfahrer infolge von Wildwechsel (hier: Rehe) eine Vollbremsung ein, was zu einer Hinterradblockierung des Motorrads führt, so hat die Kaskoversicherung dem Motorradfahrer Schadenersatz für den Wildunfall zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn der Motorradfahrer bei dem Schild "Wildwechsel" nahezu die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren ist. Denn das Verkehrsschild "Wildwechsel" bedeutet nur, dass sich der Fahrzeugführer auf die angekündigte Gefahr einzurichten hat.
Dies hatte der Motorradfahrer getan, indem er eine Geschwindigkeit unterhalb der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fuhr. Er hat sich damit in keiner Weise grob fahrlässig verhalten. Die Kaskoversicherung hat Schadenersatz für das beschädigte Motorrad zu leisten.
OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05
Antwort Karlheinz
Als sehr schwierig stelle ich mir die Beweisführung des Motorradfahrers vor. Wie soll der Motorradfahrer dem Versicherer gegenüber beweisen dass er zB. wegen eines Wildschweines abgebremst hat, um einer Kollision auszuweichen. Für den Versicherer dürfte es ein leichtes sein, bei fehlenden Zeugen, und auch im weiteren fehlender Spuren wie Blut oder Haaren, einen Anspruch des Versicherungsnehmers abzulehnen.
Dass das Thema Wildunfall und die hieraus resultierende Beweispflicht des Geschädigten in vielen Fällen ein Problem darstellt, ist mir durchaus bekannt, da ich berechtigt bin Wildunfallbescheinigungen auszustellen.
Übrigens, Katzen sind kein Wild. Sollte man einen solchen "Dachhasen" mit seinem Fahrzeug erlegt haben, sollte man vor der Schadensmeldung überlegen, wie man die Sache am besten der Versicherung verkauft.
Gruß Karlheinz
Antwort Detlef
@ Karlheinz
Die Frage erübrigt sich spätestens dann, wenn du dein Motorrad Kasko-versichern möchtest.
Es ist nämlich deutlich billiger, die Verkleidung zu erneuern, als die Versicherungsprämie zu zahlen.
Und da die meisten Motorräder gar nicht kaskoversichert sind, stellt sich die Frage bei einem Wildunfall nicht.