Die Vollabnahme
Info Hans: Die Vollabnahme
Sehr erfreulich neues gibt es zu vermelden.
Ab 2007 hat sich bezogen auf die Vollabnahme einiges verändert.
Die bis Ende 2006 per Gesetz zwingend notwendige Vollabnahme nach 18 Monaten, die ein Fahrzeug ohne TÜV/Zulassung benötigt um wieder auf die Straße zu dürfen, wurde endlich praxisgerecht revidiert! Es ist nunmehr möglich ein Fahrzeug welches 6 Jahre nicht zugelassen worden ist, durch eine Überprüfung die einer TÜV Abnahme entspricht wieder zu zulassen. Der vermeintlich gesetzliche Hintergrund für die Frist von 18 Monaten ist laut einer internen Information lediglich mit der Tatsache zu begründen gewesen, das die Straßenverkehrs Ämter bisher keine Möglichkeit hatten Daten dieser Größenordnung speichern zu können. " Richtig interpretiert hat der freundliche Steuerzahler für die Unfähigkeit einer Behörde zahlen müssen!"
Es kommt aber noch besser!
Wie allgemein bekannt war zum Beispiel die Dekra bisher nicht berechtigt die per Gesetz vorgegebene Vollabnahme durch zu führen, und musste demzufolge alle möglichen Kunden an den TÜV verweisen. Ab 2007 darf auch die Dekra die bei Bedarf fällige Vollabnahme durchführen.