Der Tüv und Umbauten
Info Hans: Der Tüv und Umbauten
Hallo Leute,
Aus gegebenem Anlass habe ich heute den TÜV besucht, und einige Informationen erhalten, die durchaus wichtig sein können, wenn es um diverse Umbau-Maßnahmen geht, die eintragungspflichtig sind.
Zum Thema Eintragungspflichtig ist grundsätzlich anzumerken, das alle Änderungen die in die allgemeine Betriebserlaubnis greifen einzutragen sind. Hierin eingeschlossen vor allem Teile, die keine EG-ABE haben. Schwierig wird es dann, wenn Teile zum Beispiel über Ebay erstanden wurden, die soweit verbaut keine Papiere haben, da diese bei eventuellem Eintrag vom TÜV eingezogen werden. Die letztlich einzige Möglichkeit diese Teile eingetragen zu bekommen, ist eine Briefkopie und der entsprechende TÜV Bericht, aus denen hervorgeht das die vorliegenden Teile am Motorrad XY verbaut und abgenommen worden sind. Möglich, aber keineswegs gewährleistet, vor allem aber abhängig vom guten Willen des Prüfers ist die Einsicht in entsprechende Unterlagen, die dem TÜV unter Umständen vorliegen könnten.
Wird nun, und das sind ganz neue Erkenntnisse, beabsichtigt ein ehemals verkleidetes Motorrad zum Streetfighter umzubauen, werden aus Gründen die im TÜV-internen Versicherungsrecht zu sehen sind, zukünftig nur noch Motorräder abgenommen, die über eine Leistungsreduzierung von 98 PS verfügen!
Und da ich heute mit einem sehr freundlichen TÜV-ler zu tun hatte, dann auch abschließend der ausdrückliche Hinweis VOR Beginn einer Umbau-Maßnahme die freundlichen Herren vom TÜV zu kontaktieren, um mit deren Zusammenarbeit das Projekt bis zur Fertigstellung besprechen.