Zum Inhalt springen
Buntes Treiben mit vielen Motorrädern und Menschen an einem Hafen am Wasser.

Mitgliederbereich

Sie haben Ihr Kennwort vergessen? Kein Problem. Geben Sie Ihre Login-E-Mail ein und wir schicken Ihnen ein neues per Mail zu.

Zurück zum Login

Finde uns bei Facebook

Dieser Inhalt kann leider nicht angezeigt werden, da Sie der Speicherung der für die Darstellung notwendigen Cookies widersprochen haben.

Diesen Cookie zulassen

Bußgeldrechner

Blendende Sonne entschuldigt nicht

Blendende Sonne entschuldigt nicht

Fahrzeugführer, die in einen Kreuzungsbereich einfahren, obwohl sie das für sie geltende Ampellicht nicht zweifelsfrei erkennen können, handeln grob fahrlässig und haben im Schadenfall bei Rotlicht gegen ihre eigene Kaskoversicherung keinen Anspruch auf Entschädigung.

Denn Fahrzeugführer, die durch blendende Sonne nicht eindeutig den Ampelstand erkennen können, dürfen nicht blindlings in den Kreuzungsbereich einfahren. Hier muss der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit deutlich, gegebenenfalls bis zum Stillstand reduzieren, um dann einen besseren Blick auf die Ampel zu bekommen.

In keinem Fall darf in einer solchen Situation mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 70 km/h gefahren werden. AG München

(Az.: 345 C 12275/05)

Nachrichten direkt auf unserer Homepage

Informieren Sie sich schnell und komfortabel über Neuigkeiten rund ums Motorrad.

  • Frühjahrscheck

    Beim Frühjahrscheck des Motorrades gibt es einiges zu beachten! Damit ihr auch nichts vergesst um sicher in die neue Saison zu starten findet ihr hier die wichtigsten Punkte die es zu prüfen gibt.

  • Bikecheck

    Der Bikecheck! Folgendes ist regelmäßig zu kontrollieren, damit euer Motorrad bei der nächsten Ausfahrt nicht auf der Strecke bleibt.

  • Motorrad einwintern

    Motorrad Einwintern leicht gemacht! Folgende Vorkehrungen sollten für das Überwintern unbedingt getroffen werden:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.

Einstellungen